UND SO GEHT'S
KFZ-GUTACHTEN ONLINE BEAUFTRAGEN - DER GRUNDSÄTZLICHE ABLAUF
Und so geht's...
Kfz-Gutachten online unkompliziert beauftragen
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- Option 1: Direkt ein Gutachten online beauftragen
oder
- Option 2: Vor Beauftragung eine kostenlose Ersteinschätzung und ein Expertengespräch erhalten.
Dein Fall wird geprüft
- ein Kostenvoranschlag oder Gutachten notwendig ist,
- eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich ist
- und weitere Daten notwendig sind.
Anschließend wird die weitere Vorgehensweise wird mit Dir abgeklärt.
Dein Gutachten wird erstellt
FAQ
Häufige Fragen
Fotos hochladen ‐ Gutachten erhalten. Du sparst Zeit und erhältst schneller Dein Geld!
Wir sind ein professionelles KFZ Sachverständiger Team welches sich auf Online Gutachten spezialisiert hat. Auf der Webseite kannst Du innerhalb weniger Klicks ein vollständiges Gutachten von uns erstellen lassen. Das erstellte Gutachten wird anschließend an Dich und an die gegnerische Versicherung übermittelt.
Bei einem Unfall entstehen grundsätzlich Schadenersatzansprüche. Diese werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung beglichen. Hierzu solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.
Bei einer fiktiven Abrechnung kannst Du Dir die Schadenhöhe (ohne MwSt.) von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, ohne dass das Fahrzeug repariert werden muss. In diesem Fall steht Dir der Gegenwert des Schadens als Ausgleich zu. Um diesen Gegenwert zu ermitteln ist es notwendig, ein Gutachten von uns erstellen zu lassen.
Nein.
Es steht Dir absolut frei was Du mit Deinem Eigentum machst. Es kann Dir keiner vorschreiben ob und wie Du Dein beschädigtes Fahrzeug reparierst.
Nimm beide mit ins Boot, denn diese kosten Dich nichts, sofern Du der geschädigte bist.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung den gesamten finanziellen Aufwand für das unabhängige Unfallgutachten inkl. aller zustehenden Leistungen übernehmen.
Die Schuldfrage ist mitunter die wichtigste Frage. Diese entscheidet über die Kostenübernahme aller entstehenden Aufwände wie KFZ Sachverständiger, Rechtsanwalt, Mietwagen, Schadensersatzansprüche etc..
Nein. Jedoch ist es fast immer der Fall, dass die Versicherungen die Schadenssumme kürzen. Meistens kann nur Dein Anwalt (der von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird) alle Kürzungen von Deiner Schadenssumme genaustens prüfen und ggf. wieder einfordern.
In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen. Dieser steht Dir nur während der Reparaturzeit zu. In Deinem Online Gutachten haben wir bereits die angemessene Reparaturdauer und den Fahrzeugtyp festgelegt.Falls Du in diesem Zeitraum den Mietwagen nicht beanspruchst, steht Dir die Nutzungsausfallentschädigung zu.