Schadensumme nach Unfall: Kann die gegnerische Versicherung kürzen?
Wenn Du unverschuldet in einen Autounfall verwickelt bist, solltest Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung regulieren lassen. Es kommt jedoch häufig vor, dass die Versicherungen die Schadensummen kürzen. Warum tun sie das und darf die gegnerische Versicherung Deinen Schaden überhaupt kürzen?
Grundsätzlich gilt: Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dazu gehören unter anderem die Reparaturkosten für Dein Auto, aber auch entstandene Kosten wie Mietwagen- oder Abschleppkosten.
Um Kosten zu sparen, versuchen Versicherungen jedoch häufig, die Schadenshöhe zu reduzieren. Dabei gehen sie meist nach einem bestimmten Schema vor: Zum einen wird geprüft, ob der Schaden überhaupt durch den Unfall entstanden ist. Zum anderen wird geprüft, ob die Kosten angemessen sind und ob es günstigere Alternativen gibt.
Es ist also durchaus möglich, dass die gegnerische Versicherung die Schadensumme kürzt. Allerdings muss sie dafür einen triftigen Grund haben. Wenn Du den Eindruck hast, dass die Kürzung ungerechtfertigt ist, solltest Du einen Anwalt einschalten, der Dir bei der Überprüfung der Schadenshöhe hilft.
In vielen Fällen wird der Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Du sollst aber darauf achten, dass der Anwalt wirklich unabhängig ist und in Deinem Interesse handelt. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welcher Anwalt der Richtige für Dich ist, helfen wir Dir gerne bei der Auswahl.
Fazit: Es ist möglich, dass die gegnerische Versicherung Deine Entschädigung kürzt. Allerdings geht das nur mit triftigem Grund. Wenn Du Dir unsicher bist, nimm’ Dir einen Anwalt zur Unterstützung.