HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
FAQ
Häufige Fragen
Beauftrage Dein Gutachten online, spare Zeit und erhalte schneller Dein Geld!
Wir sind ein professionelles KFZ Sachverständigen Team, welches sich auf Kfz-Gutachten mit Online-Beauftragung spezialisiert hat. Auf der Webseite kannst Du sehr einfach Dein Schadengutachten bei uns beauftragen. Das erstellte Gutachten wird anschließend an Dich und an die gegnerische Versicherung übermittelt.
Bei einem Unfall entstehen in der Regel Schadenersatzansprüche. Diese werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung beglichen. Wir empfehlen Dir, einen Anwalt hinzuziehen.
Bei einer fiktiven Abrechnung kannst Du Dir die Schadenhöhe (ohne MwSt.) von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, ohne dass das Fahrzeug repariert werden muss. In diesem Fall steht Dir der Gegenwert des Schadens als Ausgleich zu. Um diesen Gegenwert zu ermitteln ist es notwendig, ein Gutachten (von uns) erstellen zu lassen
Nein.
Es steht Dir absolut frei was Du mit Deinem Eigentum machst. Es kann Dir keiner vorschreiben, ob und wie Du Dein beschädigtes Fahrzeug reparierst.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung den gesamten finanziellen Aufwand für das unabhängige Unfallgutachten inkl. aller zustehenden Leistungen übernehmen. Das heißt für Dich – wenn Du der Geschädigte bist, kannst Du den Sachverständigen und den Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen.
Die Schuldfrage ist mitunter die wichtigste Frage. Diese entscheidet über die Kostenübernahme aller entstehenden Aufwände wie KFZ Sachverständiger, Rechtsanwalt, Mietwagen, Schadensersatzansprüche etc..
Nein, eigentlich nicht.
Leider ist es in der Praxis fast immer so, dass die Versicherungen die Schadenssumme kürzen. Meist kann nur Dein Anwalt (der von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird, wenn Du der Geschädigte bist) alle Kürzungen von Deiner Schadenssumme genaustens prüfen und unberechtigte Kürzungen ggf. erneut einfordern.
Wenn Du der Geschädigte bist, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung den Mietwagen. Dieser steht Dir nur während der Reparaturzeit zu. In Deinem Gutachten haben wir bereits die angemessene Reparaturdauer und den Fahrzeugtyp festgelegt. Falls Du in diesem Zeitraum den Mietwagen nicht beanspruchst, steht Dir im Gegenzug die Nutzungsausfallentschädigung zu.